Bestellung
  • Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" ist rechtlich nicht geschützt. Auch ein nicht ausreichend qualifizierter Gutachter darf sich grundsätzlich als Sachverständiger bezeichnen.
    Der Gesetzgeber sieht deshalb die öffentliche Bestellung vor, die einem Sachverständigen bescheinigt, dass er auf seinem Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Unabhängig und unparteiisch
  • Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Durch von ihnen erstellte neutrale Gutachten wird der Ruf und die Position des Auftraggebers gestärkt.
    Es entfällt der Verdacht , sich auf ein unvertretbar parteiisches Gutachten zu verlassen. Dritte, denen diese Gutachten vorgelegt werden, können auf die Ergebnisse vertrauen. Die Gerichtsprozessordnung verlangt, dass ein öffentlich bestellter Sachverständiger bevorzugt beauftragt wird, da er unabhängig und unparteiisch ist.
    Auch wenn ein öffentlich bestellter Sachverständiger im Team (z. B. Prüfgesellschaft) arbeitet, ist er immer persönlich für seine Leistung als Sachverständiger verantwortlich.
Qualifikation
  • Öffentlich bestellt werden ausschließlich Sachverständige mit herausragender Qualifikation. Nur nach einem aufwendigen Prüfverfahren erhalten sie das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung.
    Auch danach stehen sie unter der Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (z. B. Industrie- und Handelskammer IHK), die den Status als öffentlich bestellter Sachverständiger wieder aberkennen kann, wenn die Qualifikation den aktuellen Anforderungen nicht mehr genügt.
    Zusätzlich wird ein öffentlich bestellter Sachverständiger auch geprüft, ob er vertrauenswürdig und persönlich integer ist. Dies ist ebenfalls Voraussetzung, um das begehrte Qualitätssiegel der öffentlichen Bestellung führen zu dürfen.
Aufgaben und Aufträge
  • Öffentlich bestellte Sachverständige erstellen Gutachten, die Ursachen ermitteln oder Tatsachen feststellen. Sie beraten, verantworten regelmäßige Überprüfungen, analysieren und bewerten.
    Auch als Schiedsgutachter sind sie tätig: wenn zwei Vertragspartner vereinbaren, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen, sorgen sie für Rechtssicherheit; eine gerichtliche Auseinandersetzung wird vermieden.
Vergütung
Vertrauen und Sicherheit
  • Die Beauftragung eines öffentlich bestellten Sachverständigen gibt Sicherheit für private, unternehmerische und gerichtliche Entscheidungen. Dies hat den Gesetzgeber veranlasst, die öffentliche Bestellung einzuführen.
    Die Anerkennung der besonderen Qualifikation der Dienstleistungen dieser Sachverständigen erleichtert Verbrauchern, Gerichten und Unternehmen die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass die Gutachten den hohen Anforderungen gerecht werden.

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