Im Gerichtsverfahren erhält der Gutachter als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Versicherungsmathematik in der PKV eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG).

In allen anderen Fällen wird das Honorar frei vereinbart und richtet sich nach Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad, Aufwand für eingesetzte Mitarbeiter und sonstige Sachkosten wie z. B. erforderlicher Reiseaufwand.

Üblich sind, je nach Schwierigkeitsgrad, Beträge in folgendem Rahmen:
  • Für den Sachverständigen:
90 bis 150
Euro pro Stunde
  • Für qualifizierte Sachbearbeiter:
50 bis 80 Euro pro Stunde
  • Für Schreibkräfte:
25 bis 30
Euro pro Stunde
  • Für Fahrtaufwand
    bei KFZ-Nutzung:
0,60 Euro pro km
  • Für Kopien:
0,50
Euro pro Seite
Sonstige Sachkosten nach Einzelnachweis oder angemessener Kostenpauschale.
Die Beträge verstehen sich netto; hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.

Wird keine Honorarvereinbarung getroffen, wird sich der Sachverständige am Mittelwert des üblichen Rahmens orientieren.

impressumseitenanfang